Spenden und Steuern
Wir freuen uns über jede Spende !
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Dass wir als Gemeinnütziger Verein berechtigt
sind, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen,
unterscheidet uns nicht von anderen Vereinen,
wohl aber die Tatsache, dass unser Aufwand
für sämtliche Verwaltungskosten aktuell
unter 0,5% liegt.
Darauf sind wir besonders stolz ! |
Unser Verein lebt für die Martin-Niemöller-Gesamtschule. Deshalb
wissen wir genau, wo in der Schule der Förderbedarf am größten ist. Wir
leiten jede Spende ohne Umwege zielgenau an die sinnvollste bzw.
zweckbestimmte Stelle weiter und tragen dafür Sorge, dass alle Mittel
so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Das sind wir unseren
Spenderinnen und Spendern schuldig.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen
>> Geldspenden
(allgemeine / zweckgebundene / regelmäßige) und
>> Sachspenden (aus
Privatvermögen / aus Betriebsvermögen / Leistungsspende).
Rechtlich gesehen sind Zuwendungen (alle Spenden und
Mitgliedsbeiträge) an den Förderverein MNGE Schenkungen. Es fällt
allerdings
keine Schenkungssteuer an, da der Verein gemeinnützig
ist und die Zuwendungen in jedem Fall nur für steuerbegünstigte Zwecke
verwendet werden.
Unsere Kontoverbindung
Förderverein MNGE
Konto 15 000 003
Sparkasse Bielefeld
BLZ 480 501 61 |
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Förderverein MNGE - Wir machen
dank Ihrer
Spende vieles möglich.