Einzelförderungen
Wir möchten, dass alle Schüler/innen stolz auf ihr Zeugnis sein können. Wer unverschuldet den Anschluss an die Klassenleistung verpasst, kann auf die Hilfe des Fördervereins bauen.

Optimal : Freude über die Zeugnisse.
Einzelförderungen von SchülerInnen können helfen, wieder Anschluss an
das Stoffgebiet und Lerntempo des Fachunterrichtes zu finden. Die
Gründe für diesen Nachhilfeunterricht können vielfältig sein. So können
im Umfeld der Schülerin / des Schülers Gründe zu finden sein, für die
das Kind selbst nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Reichen die finanziellen Mittel der Erziehungsberechtigten
nachweislich nicht aus, die zusätzlichen Unterrichtungen zu bezahlen,
so können die Klassen- bzw. FachlehrerInnen beim Förderverein einen
„Antrag auf Einzelförderung“ stellen. Die Wirksamkeit des
Nachhilfeunterrichtes und der Lernerfolg der Schülerin / des Schülers
müssen von den Antrag stellenden Lehrkräften kontrolliert werden.
Einzelförderungen können beispielsweise aber auch dazu dienen, das
Selbstwertgefühl eines Kindes oder aber besondere Begabungen zu
fördern. Die Förderung soll dazu führen, dass die Lernleistungen des
Kindes insgesamt stabilisiert werden. Auch hier muss der Antrag durch
die Klassen- bzw. FachlehrerInnen gestellt werden.
Die Höhe der finanziellen Förderung durch den Förderverein ist im
Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten zu sehen. Der Regelfall liegt
bei 1/3 der Kosten für eine Staffel von 20 Unterrichtstunden. Wird der
„Antrag auf Einzelförderung“ bewilligt, so erhält der Schüler / die
Schülerin vorab kein Geld, sondern ein Nachweisblatt für die
Förderstunden zur Vorlage bei der Lehrkraft, welche die Einzelförderung
durchführt.
Die Auszahlung des Geldes erfolgt erst
nach Abschluss der
bezuschussten Einzelförderstunden an die Antrag stellende Lehrkraft,
die den Betrag dann weiterleitet. Dafür ist das ausgefüllte
Nachweisblatt beim Förderverein einzureichen.
Mit folgendem Link gelangt man zu den
>>
Antragsformularen.
Formulare ausdrucken und ausgefüllt beim Förderverein einreichen.
Zuständig für die Bearbeitung ist
>> Michael
Neugebauer. Bei ihm gibt es den Antrag auch als Druck.
Es gibt noch weitere Förderungen für einzelne Schülerinnen und
Schüler :
>> Zuschuss zum Bläserklassenbeitrag
>> Zuschuss zum
Mittagessen
Förderverein MNGE - Wir machen auch bei
Einzelförderungen
vieles möglich.