Zuschuss zum Bläserklassenbeitrag
Der Förderverein ist Kooperationspartner des Bielefelder Kinderfonds.
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Die monatlichen Kosten für
die Teilnahme am Unterricht
einer Bläserklasse verringern
sich für Sozialgeldempfänger
durch die Mittel des Bielefelder
Kinderfonds erheblich. |
Ziel des Bielefelder Kinderfonds ist es, Bielefelder Kindern aus
Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen
Leben, an kulturellen, sportlichen, sozialen, musikalischen,
künstlerischen und schulischen Angeboten zu ermöglichen.
Voraussetzungen zur Förderung sind :
- der Schüler/die Schülerin ist nicht älter als 16 Jahre,
- die Vorlage einer Kopie eines gültigen Bielefeld-Passes* Ihres
Kindes oder
die Vorlage einer Kopie eines aktuellen Hartz-IV
Bescheides.
*
Mit dem Bielefeld-Pass gibt es in vielen Bereichen
Vergünstigungen für Bezieher von ALG2 oder Sozialgeldern. Es lohnt sich
also, diesen grundsätzlich zu beantragen.
>>Link zum
Bielefeld-Pass
Hier gibt es mehr Informationen zur Förderung und den
>>Antrag auf den Zuschuss zum Bläserklassenbeitrag.
Förderverein MNGE - Wir machen mit
Kooperationspartnern
vieles möglich.