Mithelfende Eltern
im Freizeitbereich oder im Unterricht helfen der Schule selbstlos und engagiert.
|
Seit 1972 bedanken wir uns bei Eltern
und HelferInnen, die ihre Fähigkeiten
und ihre Freizeit über das normale Maß
hinaus der Schule zur Verfügung stellen,
mit einem angemessenen Anerkennungsbetrag. |
Dazu gehören regelmäßige, im Wochenrhythmus erbrachte Leistungen, die
stundenplantechnisch terminiert sind wie z. B. Kursleitungen im
Mittagsbereich. Eingeschlossen sind aber auch Leistungen bei der
Sicherstellung des Ganztagsbetriebs der Schule, wie z. B. das Verwalten
der Schließfächer für die SchülerInnen oder die Aufsicht in der
„Betreuten Toilette“.
Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine sogenannte
"Übungsleitertätigkeit". Diese ist nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu einem
Jahresbetrag in Höhe von 2.100 EUR steuerfrei und darüber hinaus auch
sozialversicherungsfrei, wenn der Umfang der Tätigkeit im Durchschnitt
bei max. 6 Stunden pro Woche liegt. Der Förderverein trägt die Kosten
für die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung durch die
Berufsgenossenschaft.
Der Antrag ist in der Regel von den hauptamtlichen MitarbeiterInnen
des schulischen Freizeitbereiches oder aber vom Vorstand des Vereins zu
stellen. Die Verteilung der Mittel an die beteiligten Eltern und
HelferInnen übernimmt der Antragsteller bzw. die Antragstellerin.
Bitte aus den unterschiedlichen Antragsformularen das entsprechende
auswählen :
>>
Antrag auf Förderung von Mithelfenden Eltern
>> Antrag auf Auszahlung eines Honorarbetrages
Formular ausdrucken, ausfüllen und beim Förderverein einreichen.
Zuständig für die Bearbeitung ist
>> Michael
Neugebauer. Bei ihm gibt es den Antrag auch als Druck.
Förderverein MNGE - Wir machen vieles möglich.