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Die nebenstehende Grafik spiegelt
die Sichtweise des Fördervereins zur
sozialen Verantwortlichkeit gut wider :
Kontakt halten und Verbundenheit leben
statt
Fallen lassen in die soziale Hängematte.
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Hartz IV steht für die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe mit der
Sozialhilfe. Dahinter steht der Gedanke, dass Personen, die
grundsätzlich drei Stunden pro Tag arbeiten können und Leistungen nach
dem Sozialgesetz erhalten, ein Anrecht darauf haben, eine Förderung zur
Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Im Umkehrschluss
wird das Recht auf Förderung jedoch auch zur Pflicht von
Leistungserbringung. Geht man davon aus, dass arbeitslose Menschen
Arbeitssuchende sind, so kann man Hartz IV von der Konzeption her nur
begrüßen.
Wie so oft auch in anderen Bereichen gibt es bei der Umsetzung eines
Gesetzes unterschiedliche Auffassungen, wie dieses ausgeführt werden
soll. Theorie und Praxis sind darüber hinaus ebenfalls nicht immer
deckungsgleich. Letztlich kann in einem Gesetz auch nicht jede
persönliche Variante berücksichtigt werden. Es kommt also bei der
Auslegung in jedem einzelnen Fall darauf an, eine individuelle Lösung
zu finden, die optimal auf die betreffende Person zugeschnitten ist. So
erklärt sich im Übrigen auch die Berufsbezeichnung
"Fallmanager/in".
Hört man den Begriff "Hartz IV", so assoziiert man häufig damit den
Begriff "1-Euro-Job". In den Bereich der 1-Euro-Jobs fließen jedoch nur
etwa 10 bis 15 Prozent der Geldmittel. Den Löwenanteil bilden immer
noch die traditionellen Weiterbildungsangebote wie Umschulung,
Teilbereichsqualifizierung und ähnliche Seminare. 1-Euro-Jobs sind
vorgesehen für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die bei
einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz von vornherein keine Chance
haben, weil sie beispielsweise
- keine abgeschlossene Ausbildung haben,
- mehrere Jahre ohne Berufspraxis sind,
- weniger belastbar sind als der Durchschnitt der Bevölkerung,
- nur geringe oder keine schulischen Abschlüsse vorweisen
können,
- keine Erfahrungen im Arbeitsmarkt gemacht haben
- u. a. m.
Je mehr Vermittlungshemmnisse bei einer Person zutreffen, desto größer
ist die Wahrscheinlichkeit, dass als Fördermaßnahme ein 1-Euro-Job in
Frage kommt. Die Zahl der möglichen Kandidaten auf einen 1-Euro-Job ist
jedoch in Bielefeld etwa 20-mal größer als die zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel 1-Euro-Job-Stellen zulassen. Es wird also rund 10
Jahre dauern, bis jede in Frage kommende Person einen Vertrag über die
Dauer eines Halbjahres angeboten bekommt bzw. antreten kann.
Bei der Vermittlung in einen 1-Euro-Job kann die betreffende Person
aus einem Katalog der offenen 1-Euro-Stellen das Angebot wählen,
welches ihr zusagt. In Vorgesprächen wird dann jedoch vor Ort noch
einmal überprüft, ob die Stelle und der Kandidat zusammenpassen. Die
Entscheidung liegt hier beim Förderverein. Der Anbieter einer
1-Euro-Stelle - in diesem Fall der Förderverein MNGE - hat jedoch
keinen Anspruch auf die Besetzung seiner offenen Stellen. Ob eine
Stelle im Förderverein besetzt wird, hängt vor allem davon ab, ob sich
jemand auf diese Stelle bewirbt. Stehen dann seitens der REGE
finanzielle Mittel zur Verfügung, kann die Stelle besetzt werden.
Der Förderverein MNGE hat sich nach gründlicher Beschäftigung mit der
Thematik und nach Abwägung der Vor- und Nachteile im Oktober 2004 dazu
entschlossen, als Anbieter von 1-Euro-Stellen aufzutreten. Die
zusätzlichen Arbeitsbereiche, die in der Schule geschaffen wurden und
werden, bieten insgesamt der Martin-Niemöller-Gesamtschule eine
vielfältige Hilfe zur besseren Bewältigung der Lehr- und Lernsituation.
Es ist aber gerade eben diese Lehr- und Lernumgebung, die für die
1-Euro-Kräfte beflügelt wirken kann: In einem Haus, in dem gelehrt und
gelernt wird, kann sich jede/r so einbringen, wie er/sie ist.
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>> Grundlagen des SGB
II