Leistungen für Bildung und Teilhabe
Zum 1. April 2011 ist das neue Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche in Kraft getreten.
 |
Es umfasst unterschiedliche Förderbereiche und gilt
weitestgehend rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.
Auszahlungen sind derzeit wegen ungeklärter Rechtsfragen noch nicht
möglich.
Betroffene können sich aber per Antrag ihre Ansprüche sichern.
|
Dazu müssen sich SGB-II-Bezieher (Hartz IV) an ihren zuständigen
Sachbearbeiter im Jobcenter wenden. Für SGB-XII-Bezieher (Sozialhilfe)
sowie Empfänger von Wohngeld- und Kinderzuschlag können die Anträge im
Neuen Rathaus, 1. Etage, Flur G, Zimmer 118 / 120 abgegeben werden. Die
Frist für die rückwirkende Beantragung endete für SGB II-Bezieher
ursprünglich am 30. April 2011, in den anderen Bereichen am 31. Mai
2011.
Die Anträge müssen nicht persönlich gestellt werden; sie können auch
per Post zugesandt werden, müssen dann aber fristgerecht bei der
genannten Stelle eingehen.
Wichtig: Betroffenen, die die vorstehend genannten Antragsfristen
versäumt haben, wird empfohlen, dennoch vorsorglich einen Antrag zu
stellen, da der Gesetzgeber derzeit plant, die Antragsfrist einheitlich
bis 30. Juni 2011 zu verlängern.
>>
Hier gibt es weitere Informationen von der Stadt
Bielefeld
Förderverein MNGE - Wir machen vieles möglich.