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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Zum 1. April 2011 ist das neue Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche in Kraft getreten.

Es umfasst unterschiedliche Förderbereiche und gilt weitestgehend rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.

Auszahlungen sind derzeit wegen ungeklärter Rechtsfragen noch nicht möglich.

Betroffene können sich aber per Antrag ihre Ansprüche sichern.

Dazu müssen sich SGB-II-Bezieher (Hartz IV) an ihren zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter wenden. Für SGB-XII-Bezieher (Sozialhilfe) sowie Empfänger von Wohngeld- und Kinderzuschlag können die Anträge im Neuen Rathaus, 1. Etage, Flur G, Zimmer 118 / 120 abgegeben werden. Die Frist für die rückwirkende Beantragung endete für SGB II-Bezieher ursprünglich am 30. April 2011, in den anderen Bereichen am 31. Mai 2011.

Die Anträge müssen nicht persönlich gestellt werden; sie können auch per Post zugesandt werden, müssen dann aber fristgerecht bei der genannten Stelle eingehen.

Wichtig: Betroffenen, die die vorstehend genannten Antragsfristen versäumt haben, wird empfohlen, dennoch vorsorglich einen Antrag zu stellen, da der Gesetzgeber derzeit plant, die Antragsfrist einheitlich bis 30. Juni 2011 zu verlängern.

>> Hier gibt es weitere Informationen von der Stadt Bielefeld


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